Wenn mein Kind außerhalb der Ferien beurlaubt werden soll
Die Eltern sind gehalten, mit ihren Kindern in den gesetzlich festgelegten Zeiten in Urlaub zu fahren. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass Verstöße eine Geldstrafe nach sich ziehen können.
Sonstige Urlaubsanträge werden nach folgenden Regeln genehmigt:
1 – 2 Tage : Klassenlehrerin
bis 14 Tage : Schulleiterin
über 14 Tage : Schulamt
Nachvollziehbare Begründungen sind von den Eltern schriftlich vorzulegen und zu belegen. |